Öffnungszeiten 19.03.2024 | Kurhaus: 08:00 - 20:30 Uhr | Sauna: 14:00 - 20:30 Uhr | Schwimmbad: 08:00 - 09:00 & 11:30 - 19:30 Uhr

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Kurhauses Bad Liebenstein

Sehr geehrter Gast,

die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vital-Brunnen Bad Liebenstein GmbH -Esplanade 7 A, 36448 Bad Liebenstein- gelten für alle Leistungen, insbesondere für Wellnessleistungen, Pauschalangebote, Gutscheine sowie alle für den Gast erbrachten und damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.

Vor Buchung eines der Angebote der Vital-Brunnen Bad Liebenstein GmbH lesen Sie bitte diese AGB‘s

Sie werden bei Vertragsabschluss zwischen Ihnen (nachstehend „Gast“ genannt) und der Vital-Brunnen Bad Liebenstein GmbH (nachstehend Kurhaus genannt) wirksam.

§ 1 Vertragsabschluss

Mit der Buchung (schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Email oder über das Internet) bietet der Gast dem Kurhaus den verbindlichen Abschluss eines Vertrages an. Sollte der Gast bei dieser Buchung (auch) als Vertreter für andere Personen auftreten, steht der Gast für deren dem Kurhaus gegenüber entstehenden Vertragsverpflichtungen ein, sofern der Gast diese Verpflichtung nicht ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen hat.

Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast in Textform zustande. Dies gilt nicht, sofern die Buchungserklärung des Gastes mündlich oder telefonisch abgegeben wird. In diesen Fällen führt die telefonische oder mündliche Buchungsbestätigung zum verbindlichen Vertragsabschluss.

Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Buchung des Gastes ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das das Kurhaus für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebotes zustande, wenn der Gast dieses innerhalb der Frist annimmt. Die Annahme kann ausdrücklich oder schlüssig (etwa durch Zahlung bzw. Anzahlung der gebuchten Leistung) erfolgen. Mit oder unverzüglich nach Buchungsbestätigung erhält der Gast eine Rechnung für die gebuchte Leistung.

§ 2 Leistungspflichten des Kurhauses

Die Leistungen des Kurhauses ergeben sich ausschließlich aus der Buchungsbestätigung, dem für den Zeitpunkt der Buchung gültigen Prospekt bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen sowie aus der mit dem Gast schriftlich getroffenen Vereinbarung.

Leistungsträger (z. B. Hotels) sind vom Kurhaus nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Leistungsausschreibung oder den Vertragsinhalt hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Vertrages ändern.

Prospekte, die nicht vom Kurhaus herausgegeben werden, sind für dieses unverbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Gegenstand der vertraglichen Leistungen geworden sind.

Die im Rahmen der Angebote des Kurhauses im Auftrag des Gastes vermittelten vertragsfremden Leistungen (z. B. Tickets für Veranstaltungen, Leistungen anderer Gesundheitsanbieter) sind nicht Bestandteil des Vertrages. Das Kurhaus haftet daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen.

§ 3 Zahlungsmodalitäten

Ohne vollständige Bezahlung der gebuchten Pauschale besteht kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen. Das Recht des Gastes zur Zurückbehaltung einer strittigen, vom Kurhaus nach Vertragsabschluss geforderten Preiserhöhung, bleibt davon unberührt.

Pauschalangebote und einzelne Anwendungen sind vorab auf das am Ende dieser AGB genannte Konto zu überweisen oder direkt vor Ort zu entrichten.

Gutscheine sind mit dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel zu überweisen. Bei Nichteingang der Zahlung, erfolgt eine Stornierung des Gutscheines. Dieser kann dann nicht eingelöst werden..

§ 4 Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Kurhaus nicht wider treuen Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, sofern sie für die Gegenseite zumutbar sind. Eine Zumutbarkeit liegt insbesondere dann vor, wenn die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind, zu keiner wesentlichen Änderung der Leistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Pauschale nicht beeinträchtigen.

Evtl. Gewährleistungsansprüche, die sich aus Mängeln der geänderten Leistung ergeben, bleiben unberührt. Das Kurhaus ist verpflichtet, den Gast über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Ggf. wird das Kurhaus dem Gast eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 5 % hat der Gast das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Gast kann auch stattdessen eine mindestens gleichwertige andere Pauschalleistung verlangen, wenn das Kurhaus in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis unmittelbar anzubieten.

§ 5 Nichtanspruchnahme von Leistungen

Werden einzelne Leistungen der Pauschale aus Gründen, welche das Kurhaus nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch genommen, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung der Vergütung. Ersparte Aufwendungen muss sich das Kurhaus anrechnen lassen.

§ 6 Kündigung und Rücktritt durch das Kurhaus

Das Kurhaus kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Gast die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Kündigt das Kurhaus den Vertrag aus Gründen, die der Gast zu vertreten hat, so behält das Kurhaus den Anspruch auf die Vergütung. Der Wert ersparter Aufwendungen und die anderweitige Verwendung der Leistungen muss sich das Kurhaus dabei anrechnen lassen. § 7 Nr. 6 dieses Vertrages gilt insoweit entsprechend.

Das Kurhaus kann insbesondere mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten, sofern der Gast die gebuchte Leistung nicht vollständig und fristgemäß zahlt oder höhere Gewalt oder andere vom Kurhaus nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen

§ 7 Rücktritt vom Vertrag durch den Gast

Der Gast kann bis zur Inanspruchnahme der gebuchten Leistung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang bei dem Kurhaus. Der Gast muss den Rücktritt erklären.

Ein teilweiser Rücktritt von einem Leistungspaket sowie eine teilweise Ersatzteilnahme sind nicht möglich. Im Falle des Rücktritts steht dem Kurhaus eine konkret berechnete Entschädigung oder eine pauschale Entschädigung zu.

Die Entschädigungspauschale beträgt bei einem Rücktritt unter 48 Stunden vor dem gebuchten Termin 50% des vertraglich vereinbarten Betrages für die gebuchten Leistungen. Bei einem Rücktritt unter 24 Stunden vor dem gebuchten Termin beträgt die Entschädigungspauschale 80 % des vertraglich vereinbarten Betrages. Möchte der Gast zur Zahlung der gebuchten Leistung einen Gutschein einlösen, verfällt der Gutschein bei Rücktritt in Höhe des Entschädigungsbetrages.

Dem Gast bleibt das Recht vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Kurhaus aufgrund des Rücktritts kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist bzw. der Aufwand niedriger ist als die geforderte Entschädigungspauschale.

Außerdem bleibt durch die vorstehende Regelung das Recht des Gastes einen Ersatzteilnehmer zu stellen unberührt. Die Anmeldung eines Ersatzteilnehmers ist allerdings nur vor dem vereinbarten Termin möglich. Dabei ist eine eigene Anmeldung des Ersatzteilnehmers erforderlich.

Für den Fall, dass das Kurhaus die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung maximal die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die zu erbringende Leistung unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Leistungen.

Die Nichtinanspruchnahme einer Leistung ohne Rücktrittserklärung gilt nicht als Rücktritt. In diesem Fall ist der Gast zur vollen Erstattung der vereinbarten Vergütung unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und gewöhnlich möglicher anderweitiger Verwendung der Leistungen verpflichtet.

§ 8 Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen

1. Inhalt:

Wenn der Gast Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, also eine natürliche Person, die das jeweilige Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, und es sich bei dem Vertragsverhältnis um einen Fernabsatzvertrag im Sinne von § 312b BGB handelt, also einen Vertrag über die Lieferung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, der zwischen dem Kurhaus als Unternehmer und dem Gast als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Briefwechsel, Telefon, Telefax, E-Mail) abgeschlossen wurde oder wird, kann der Gast die Vertragserklärung innerhalb von 14Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax, Email) widerrufen oder -wenn dem Gast die Sache (z. B. ein Gutschein) vor Fristablauf überlassen wird- durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht, bevor dem Gast auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt worden ist, auch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung), bei der Erbringung von Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss, und in jedem Falle auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Kurhauses gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie die Pflichten des Kurhauses gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Wird die Belehrung über das Widerrufsrecht des Gastes erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, so beträgt die Widerrufsfrist einen Monat. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Vital-Brunnen Bad Liebenstein GmbH
Kurhaus Bad Liebenstein
Esplanade 7 A
36433 Bad Liebenstein
Telefax +49 (0) 3 69 61 / 73 03 - 120
E-Mail:

Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung, wenn das Kurhaus mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Gastes vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Gast als Verbraucher diese selbst veranlasst hat.

2. Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Gast die dem Kurhaus empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Gast dem Kurhaus insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie es dem Gast etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Gast die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Kurhauses zurückzusenden. Der Gast hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von € 40,- nicht übersteigt oder wenn der Gast bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Gast kostenfrei. Nichtpaketversandfähige Sachen werden bei dem Gast abgeholt. Die Verpflichtung zur Erstattung von geleisteten Zahlungen müssen innerhalb von 14Tagen erfüllt werden. Der Wiederruf muss ausdrücklich erklärt werden. Die alleinige Rücksendung der Sache genügt nicht. Die Frist zur Erfüllung von geleisteten Zahlungen beginnt mit dem Erhalt der Widerrufserklärung.

§ 9 Leistungsmängel, Mängelanzeige

Wird die gebuchte Leistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Gast entsprechend Abhilfe verlangen. Das Kurhaus kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Das Kurhaus kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass es eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Gast eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen (Minderung). Die Vergütung ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zum Buchungszeitpunkt der Wert der Leistung in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden hat. Der Gast ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um an einer Behebung der Mängel mitzuwirken und evtl. entstandene Schäden möglichst gering zu halten. Insbesondere ist er verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich dem Kurhaus anzuzeigen. Das Kurhaus ist zu den am Ende dieser AGB genannten Öffnungszeiten unter den dort genannten Kontaktdaten zu erreichen.

§ 10 Ausschlussfrist, Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Pauschale hat der Gast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Leistung gegenüber dem Kurhaus geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Gast nur Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Gastes gegen das Kurhaus, die nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Kurhauses oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen bzgl. der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit beruhen, verjähren in 3Jahren. Für die anderen Ansprüche gilt die jeweilige gesetzliche Verjährungsfrist.

Die durch das Kurhaus ausgestellten Gutscheine werden als Zahlungsmittel akzeptiert und verjähren nach der auf dem Gutschein angegebenen Frist.

§ 11 Haftung

Die vertragliche Haftung des Kurhauses für Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden sind oder entstehen, ist auf den dreifachen Leistungspreis beschränkt.

Soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Vertragspartner herbeigeführt wird oder soweit das Kurhaus für einem dem Gast entstandenen Schaden nicht wegen einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung eines Leistungsträgers, gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. Für Ansprüche wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen, auch im Rahmen oder anlässlich der Pauschalen, die das Kurhaus lediglich vermittelt (z. B. Besuch der Salzgrotte, Seminare, Kurse) und die in der Leistungsbeschreibung, der Anmeldung oder der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind, haftet das Kurhaus nicht.

Wenn begründeter Anlass besteht, insbesondere bei gesundheitlicher Vorbelastung oder altersbedingter Körperschwäche, hat der Gast vor Inanspruchnahme der gebuchten Kur-, Wellness-, oder Medical-Leistung zu evtl. für ihn bestehenden gesundheitlichen Risiken, fachkundigen Rat (z.B. beim Hausarzt) einzuholen. Er ist gegenüber dem Leistungsträger (Leistungserbringer) zu wahrheitsgemäßen Angaben betreffend seinen Gesundheitszustand verpflichtet und hat hierzu ggf. vorgelegte Fragebögen vollständig auszufüllen und zu unterzeichnen.

Vorbehaltlich einer eventuell bestehenden gesetzlichen Haftpflicht kann das Kurhaus für mögliche gesundheitliche Auswirkungen von Behandlung des Gastes im Rahmen von Kur, Wellness und Medical Leistungen keine Haftung übernehmen, insofern sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders bzw. eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruht und dadurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eingetreten ist.

Bei Einlösung von Gutscheinen erfolgt keine Auszahlung von Restbeträgen. Das Kurhaus haftet nicht für den Verlust eines Gutscheins und den daraus dem Gast entstandenen Schaden.

§ 12 Speicherung personenbezogener Daten und Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die der Kunde uns zur Abwicklung der Pauschale zur Verfügung stellt, werden vom Kurhaus gespeichert und soweit erforderlich, an weitere zur Abwicklung der Leistung notwendige Stellen (insbesondere Hotels und sonstige Leistungsträger) weitergeleitet. Die Daten werden dabei vom Kurhaus gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

§13 Gerichtsstand

Bei einer Klage des Kurhauses, die sich gegen einen Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechst oder öffentlich rechtliches Sondervermögen richtet, ist Gerichtsstand Bad Salzungen.

§ 14 Sonstiges, Salvatorische Klausel

Eine Abtretung von Ansprüchen des Gastes gegenüber dem Kurhaus ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung möglich. Sollte eine der vorstehend genannten Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall sind die Bestimmungen vielmehr sinngemäß durchzuführen. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.

Veranstalter: Vital-Brunnen Bad Liebenstein GmbH
Kurhaus Bad Liebenstein
Esplanade 7 A
36433 Bad Liebenstein
Tel. 0 36961/ 7303 -0 Fax 0 36961/ 7303-120
E-Mail:

Bankverbindung
Vital-Brunnen Bad Liebenstein GmbH
VR Bank Bad Salzungen
BLZ 840 947 54
Konto Nummer 3727548

Bad Liebenstein, 18. Februar 2013

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